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Vermögen


Analyse

Vermögensverteilung
Spätestens nach der Finanzkrise 2008-2009 ist klar, dass der Druck von Finanzinvestoren und Superreichen nach immer höheren Gewinnen im Finanzsektor einer der entscheidenden Ursachen für das Entstehen immer risikoreicherer, komplexerer und kaum mehr überschaubarer Anlagevehikel darstellt, die euphemistisch als „innovative Finanzprodukte“ bezeichnet werden.

Ab einer gewissen Grösse eines Vermögens geht jedes Verhältnis zwischen dem – möglichen! – Reichtumsverzehr oder dem Verbrauch des Reichtumsertrags und der wirklichen Höhe des Vermögens und dessen Ertrags verloren. Und obwohl Multi-Milliardäre kaum mehr rationale Gründe für eine weitere Vermögensakkumulation nennen können – vielleicht mit Ausnahme des weiteren Wachstums ihrer gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Macht und ihres Einflusses -, legen die grössten Vermögen weiterhin massiv zu.

Das ist volkswirtschaftlich bedenklich, weil einerseits die immer ungleichere Verteilung von Vermögen die gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Solidarität zerstört, und anderseits Vermögen auf der einen Seite immer auch entsprechende Schulden auf der anderen Seite bedeuten. Ohne die riesigen Vermögen wäre auch die derzeitige enorme Staatsverschuldung gar nicht denkbar.

Im Laufe der Zeit wurden schon viele Vorschläge gemacht, um eine Umverteilung der Vermögen von oben nach unten zu erreichen – aber erstaunlicherweise verläuft seit Jahrzehnten die einzige effektive Umverteilung von Vermögen in der umgekehrten Richtung, nämlich von unten nach oben.
Leider haben die meisten Umverteilungsmodelle nicht funktioniert, sei es, weil sie zu radikal waren – z.B. die marxistischen Vorstellungen von Aufhebung des Privateigentums, die Verstaatlichung von Industrie, Landwirtschaft und Boden -, sei es, weil sie zu wenig weit gingen und nur an der Oberfläche kratzten, wie z.B. höhere und oder progressivere Vermögenssteuern, Erbschaftssteuern, Sozialversicherungsbeiträge auf alle Löhne, aber Leistungsgrenze nach oben – wie z.B. in der Schweiz bei der staatlichen Altersvorsorge AHV.

Begrenzung der Kapitalverzinsung
Bereits Adam Smith schlug vor, dass der Staat per Gesetz einen Höchstzinssatz für Kredite festlegen sollte (vgl. Sen 2003:154): „In Ländern, die den Zins nicht verbieten, legt das Gesetz im allgemeinen den Höchstzins, der ohne Strafe noch zulässig ist, fest, um die Erpressung durch Wucher zu verhindern. ...Dieser legale Satz sollte indes nicht allzu sehr über dem üblichen Marktzins liegen. Läge er in England zum Beispiel bei 8 oder 10 Prozent, so würde das Leihgeld grösstenteils an Verschwender und Plänemacher fliessen, da nur sie bereit wären, diesen hohen Zins zu zahlen. So würden also solide Kaufleute, die für den Kredit nicht mehr zahlen werden als einen Teil dessen, was sie mit seiner Hilfe wahrscheinlich erwirtschaften, nicht in Wettbewerb treten können. Beträchtliches Kapital eines Landes würde auf diese Weise jenen entzogen, die es höchstwahrscheinlich mit Gewinn und Vorteil verwenden, und jenen zur Verfügung stehen, die es fast mit Sicherheit verschwenden oder vernichten“ (Smith 2005, zitiert nach Sen 2003:154). Viele Länder - zum Beispiel auch die Schweiz - kennen gesetzliche Höchstgrenzen der Verzinsung. So liegt z.B. in der Schweiz die strafbare Grenze (Wucher) bei 18%.


Lösungsansätze

Vermögensumverteilung
Massnahmen zur Vermögensumverteilung müssen zum Einen einfach und transparent sein, anderseits weit gehend genug, um eine längerfristige Umverteilung von Vermögen insbesondere im oberen und obersten Bereich sicher zu stellen und ausserdem ohne allzu grosse staatliche Bürokratie erfolgen.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, für jeden Menschen eine obere Vermögensgrenze von 5 Millionen € oder 5 Millionen $ festzulegen. Bei einer bescheidenen Rendite von 2% beträgt der jährliche Vermögensertrag 100'000.-, womit sich in praktisch allen Ländern sehr gut leben lässt. Für nicht erwachsene Personen könnte der Grenzbetrag 2,5 Millionen € oder $ betragen.

Weltweit heisst das, dass bei 6,5 Milliarden (erwachsenen) Menschen ein Vermögen von 32,5 Billiarden Dollar – also 32 500 000 000 000 000 - notwendig wären, um jedem Menschen 5 Millionen Dollar zukommen zu lassen. Rechnet man bei Kindern und Jugendlichen mit einem Maximalvermögen von 2,5 Millionen Dollar, dann würde sich dieser Betrag noch erheblich verringern.

Doch was geschieht mit Vermögensbestandteilen über dieser Grenze? Die Geschichte hat gezeigt, dass die staatliche Abschöpfung von Vermögen – z.B. durch Steuern – nicht funktioniert: Entweder werden die abgeschöpften Gelder für sinnlose Prestigeprojekte oder gar gefährliche Zwecke – wie z.B. Hochrüstungsprojekte – ausgegeben, oder sie führen zur Bereicherung einzelner Personen oder Gruppen.

Aus diesem Grund ist auf jeden Fall vorzuziehen, dass die Besitzer von Vermögen über 5 Millionen selber entscheiden, wem sie diese Vermögen zukommen lassen: dem oder der Partner/in, den Kindern, Verwandten, Freunden oder bedürftigen Menschen im In- oder Ausland. Für Personen, die ihre Vermögensüberschüsse nicht persönlich weitergeben wollen oder können, besteht die Möglichkeit, diese Aufträge Fonds oder Gesellschaften zu übertragen. Volkswirtschaftlich gesehen ist nicht so entscheidend, wer die begünstigten Personen im einzelnen sind, wichtig ist vielmehr, dass das Vermögen – und damit auch das Einkommen aus dem Vermögensertrag – breit verteilt wird und entsprechend den Konsum stützt. Oder anders gesagt: Dass diese Vermögen nicht ausschliesslich im hoch spekulativen Geld- und Finanzkreislauf verbleiben, sondern zu einem möglichst grossen Teil in den Güter- und Produktionskreislauf der Wirtschaft gelangen und die reale Wirtschaft antreiben. In die reale Wirtschaft investierte Vermögen verstärken tendenziell die Produktion und wirken so nicht per se inflationssteigernd. Demgegenüber tendieren hoch spekulativ angelegte Vermögen zu einer Verstärkung der Inflation, weil sie die Menge des Finanzkapitals aufblähen, ohne dass ihnen auf der Seite der Güterproduktion eine entsprechende Produktionssteigerung gegenübersteht.

Maximalverzinsung von 5%
Eine Möglichkeit, um überbordende Kreditverleihung und hochspekulative Finanzanlagen einzuschränken, liegt in der gesetzlichen Begrenzung von Kapitalrenditen. Unserer Meinung sollte die Höhe der Kapitalrendite beschränkt werden, zum Beispiel auf 5%. Das kann problemlos auf dem Gesetzesweg geschehen. Nichts spricht dagegen, die zulässige Zinsgrenze tiefer anzusetzen – und zwar für alle Kapitalanlagen. Dadurch würde die Umlaufgeschwindigkeit des Kapitals begrenzt und die Zinsbelastung der Wirtschaft, die je nach Berechnungsart zum Teil bereits bei 70-80% des Kaufpreises von Gütern liegt, deutlich reduziert. Ausserdem würde die Umlagerungsgeschwindigkeit der Vermögen zu den Reichsten der Bevölkerung zumindest verlangsamt.

Damit das Ganze funktionieren könnte, müssten einerseits die Zinsen für Spareinlagen oder andere Kapitalanlagen auf maximal 5% beschränkt werden. Umgekehrt sollten auch für Kredite und Darlehen Höchstzinsen von – sagen wir – 6 - 7% festgelegt werden. Dabei würde die Differenz von 1- 2% zwischen den Einlagen und den Verleihungen, also das klassische Differentengeschäft – die Basis für die Bankentätigkeit bilden. Hochspekulative Investments mit Eigenkapital wären den Geschäftsbanken zu untersagen.

Begrenzung der Vermögen nach oben
Während der Aufbau eines (begrenzten) Vermögens, das genügend Rendite abwirft, um davon leben zu können, volkswirtschaftlich erwünscht ist, stellen die grossen und megagrossen Vermögen ein nicht zu unterschätzendes volkswirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar.

Günter Hannich (2001:21) hat auf sechs Gefahren für die Besitzer insbesondere kleinerer und mittlerer Vermögen formuliert:
- Vermögensverlust durch Schuldenkrise(n),
- Einkommensverlust durch Steuern und Sozialabgaben,
- Verarmung durch Vermögensumverteilung zu den Superreichen
- Einkommensverlust durch wirtschaftliche Rezession oder Krise,
- Gefahren durch Deflation und Wirtschaftskrise, sowie
- Vermögensverluste durch Währungskrisen.

Zu der von uns vorgeschlagenen Begrenzung der Vermögen auf 5 Millionen € pro Person und einer von Banken und Finanzmediatären einzuhaltenden Kapitalrendite von 5% müsste deshalb durch eine Reichtums- oder Vermögenssteuer ergänzt werden, der alle individuellen Vermögen über einer Grenze von 5 Millionen Dollar oder Euro unterworfen sind. Diese Vermögenssteuer müsste so angelegt sein, dass mit einem Verzögerungseffekt von einem Jahr – in welchem der Besitzer die Umverteilung seines Vermögens über 5 Millionen vornehmen kann – jegliches Vermögen über 5 Millionen abgeschöpft wird. Vermögen unter 5 Millionen sind prinzipiell steuerfrei, um das Ansparen von Vermögen (bis 5 Millionen) zu erleichtern.

Was nützt es volkswirtschaftlich, wenn ein Milliardär sagen wir 10 Milliarden US $ in verschiedenen Hegde Fonds oder Private Equity Fonds anlegt, deren ganze Tätigkeit im Kauf von produktiven oder gut kapitalisierten Unternehmen, deren Aufsplittung und dem Verscherbeln ihrer profitabelsten Bereiche besteht, unter gleichzeitiger Belastung des Restbetriebs mit einer massiven Darlehensschuld, die durch diesen Deal entstanden ist? Ausser dass damit Hunderte von Betrieben zugrunde gerichtet und Zehntausende von Arbeitsplätzen vernichtet werden, wird nichts erreicht. Abgesehen natürlich davon, dass der Investor Milliardengewinne macht. Das ist nicht nur ethisch und moralisch verwerflich, sondern wirkt sich direkt schädigend auf die Volkswirtschaft aus.

Die vorgeschlagene Regelung – Umverteilung sämtlicher Vermögensanteile über 5 Millionen und mit Verzögerung von einem 1 Jahr nach Erreichung der Freivermögensgrenze eine Reichtumsabschöpfungssteuer – ist anderen Systemen überlegen, die die Umverteilung von oben nach unten nur über Steuern – z.B. eine progressive Reichtumssteuer – vornehmen wollen (vgl. dazu zum Beispiel Günther Moewes in Humane Wirtschaft März/April 2009b). In unserem Vorschlag bleibt die Handlungsgewalt beim Besitzer des Vermögens. Wer dem Staat nicht traut, verteilt sein Vermögen selber an diejenigen, die er unterstützen will. Wer jedoch Vertrauen in den Staat hat und lieber dem Staat die Umverteilung seines überzähligen Vermögens überlässt, zahlt die Reichtumsabschöpfungssteuer.

Demgegenüber ist die Situation der grossen Vermögen heute folgende: Das Steuergerechtigkeitsnetzwerk (TJN) berechnete 2005, dass allein 11'500'000'000'000 US-Dollar – also 11,5 Billionen Dollar – in ausländischen Steueroasen gelagert werden. Nach verschiedenen Schätzungen werden davon 70-90% nicht versteuert, wodurch den Herkunftsstaaten dieser Vermögen nach sehr konservativen Berechnungen mindestens 255 Milliarden US-Dollar an Steuern entgehen – und das jedes Jahr (vgl. Bankgeheimnis und Steueroasen März/April 2009). Die gleiche Quelle nennt noch eine andere interessante Zahl: Bereits 1995 entsprachen die in der Schweiz hinterzogenen Steuergelder 22,3% des schweizerischen Bruttoinlandprodukts.

Einen interessanten Vergleich zwischen den Umverteilungseffekten eines erwerbslosen Grundeinkommens und einer Reduktion der Kapitaleinkünfte z.B. durch eine progressive Vermögenssteuer hat Helmut Creutz (in Humane Wirtschaft Mai/Juni 2009:35ff) vorgenommen. Obwohl ein bedingungsloses Grundeinkommen zwar die zunehmend ungleiche Verteilung der Vermögen zwischen Reichsten und Ärmsten leicht verbessert, kommt Creutz jedoch zu folgendem unmissverständlichen Schluss: „Die … Zahlen und Vergleichsrechnungen dürften … deutlich machen, dass mit solchen Massnahmen [eines bedingungslosen Grundeinkommens., Anm. CJ] die Situation zwischen den Haushaltsgruppen zwar etwas entspannt, aber an den grundlegenden Problemen nichts verändert werden kann“ (Creutz in Humane Wirtschaft Mai/Juni 2009:41, ausführlich zu den verschiedenen Modellen des erwerbsunabhängigen Mindesteinkommens vgl. Jäggi 1995).

Von verschiedenen Seiten wurde vorgeschlagen, so genannte „leistungslose Besitz-Einkommen“ (Bichlmaier 2009:321) vollkommen umzuverteilen, z.B. durch Reichtumssteuern. Als „leistungsloses Besitz-Einkommen“ werden dabei Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile verstanden. Dazu ist zu sagen, dass sowohl Liegenschaften als auch Unternehmensbeteiligungen einen realen Mehrwert erzielen - von „leistungslos“ kann somit nicht die Rede sein: Ein Immobilienbesitzer stellt dem Mieter die Nutzung seines Besitzes zur Verfügung, indem er selbst auf die Nutzung seines Eigentums verzichtet (zur Eigentumsökonomik vgl. auch Heinsohn/Steiger 2006). Das Gleiche gilt für Vermögensanteile, die in Unternehmen fliessen. Problematisch ist nicht die Tatsache, dass Eigentümer auf die Nutzung ihres Eigentums oder Vermögens verzichten und diese gegen Entgelt an Dritte weitergeben, sondern dass das heutige Wirtschaftssystem eine nach oben ungebremste Verzinsung ermöglicht, was auf der anderen Seite zu einer immer grösseren Verschuldung eines wachsenden Bevölkerungsteils und des Staates führt. Es macht durchaus Sinn, dass die Menschen auf die unmittelbare Nutzung ihres Vermögens verzichten, und dieses sparen, um zum Beispiel im Alter abgesichert zu sein. Alterssparkapital ist auf keinen Fall „leistungsloses Besitz-Einkommen“, sondern erarbeitetes und gespartes Vermögen der Lohnabhängigen. Etwas komplizierter ist die Situation bei ererbtem Vermögen. Solche Vermögensanteile wurden ja ohne eigenes Dazutun erlangt. Doch auch hier gilt: Das Erbschaftsproblem entschärft sich von selbst, wenn sämtliche Vermögensanteile von über 5 Millionen automatisch und regelmässig an andere Personen (oder an den Staat) übertragen werden müssen.

Angeführte Literatur
Bankgeheimnis und Steueroasen: Was man wissen muss. Für ein solidarisches internationales Finanzsystem.
März/April 2009: Steuerkommission von Attac Schweiz.
Bichlmaier, Simon:
2009: Zu Geld und Ökonomie. Gelnhausen: Wagner-Verlag.
Creutz, Helmut
1994: Das Geld-Syndrom. Wege zu einer krisenfreien Marktwirtschaft. Frankfurt/Main /Berlin: Ullstein.
Hannich, Günter
2001
3: Geldcrash. So retten Sie Ihr Vermögen. Der Krisenwegweiser. Buchverlag G. Hannich.
Heinsohn, Gunnar / Steiger, Otto
2006: Eigentumsökonomik. Marburg: Metropolis-Verlag.
Humane Wirtschaft
März/April 2009a: Creutz, Helmut: Inflation – Deflation – Stagnation – Rezession. Sind geldpolitische Steuerungen zur Vermeidung möglich?
März/April 2009b: Moewes, Günther: Was die da oben nicht begreifen … und warum eine Umkehrung des Zinseszins auch sehr wirksam wäre.
Mai/Juni 2009: Creutz, Helmut: Bedingungsloses Grundeinkommen – oder Reduzierung der Kapitaleinkünfte? Was ist sozialer, notwendiger und wirkungsvoller?
Jäggi, Christian J.
1995: Wege, Irrwege und Sackgassen der Existenzsicherung. Meggen: Inter-Edition.
Sen, Amartya
2003
2: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.
Smith, Adam
2005: Der Wohlstand der Nationen: Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

Weiterführende Texte
Jäggi, Christian J.
2012: Begrenzung von Kapitalrenditen auf maximal 5%. LE V33. 8 Seiten. Meggen: Inter-Active. Bezugsadresse: inter-active@bluewin.ch.
2012: Hoch progressive Vermögenssteuer ab 5 Millionen. LE V34. 8 Seiten. Meggen: Inter-Active. Bezugsadresse: inter-active@bluewin.ch.




  

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